Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
vWir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen [im Folgenden: AGBs] von der DEEPWOOD GmbH [im Folgenden: DEEPWOOD] Gültigkeit besitzt. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme der AGBs aufgefordert.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dieses zur Durchführung der Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Ferner werden Adressdaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der Kunde kann sowohl Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen, als auch deren Berichtigung erwirken.
Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und DEEPWOOD unterliegt den AGBs in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand des Vertrages ist Wuppertal.
Nutzungsrecht
Die von DEEPWOOD konzipierten und bereitgestellten Ideen, Konzepte und Muster sind geistiges Eigentum von DEEPWOOD. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt werden.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt fortwährend bei den Erziehungsberechtigten, dem Lehrpersonal bzw. den volljährigen Teilnehmern. DEEPWOOD ist lediglich für die Organisation und Durchführung des Programms verantwortlich.
Haftung & Versicherung der Veranstaltung
DEEPWOOD achtet auf die exzellente Qualität der zur Durchführung verschiedener Veranstaltungen notwendigen Materialien, integriert Sicherheitsbestimmungen in Leitfäden für Veranstaltungen und setzt geschulte feste und freie Trainer ein, die die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleisten. Für trotz aller Sicherheitsvorkehrungen von festen DEEPWOOD-Trainern oder freien Trainern im Auftrag von DEEPWOOD durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder Verletzungen, auch jene die durch fehlerhaftes Material entstehen, greift die betriebliche Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von 5.000.000 Euro für Personen-/Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden.
Haftungsansprüche gegen DEEPWOOD, aufgrund ideeller oder materieller Schäden, die Teilnehmern durch selbstverschuldete, leichte oder grobe Fahrlässigkeit entstehen könnten sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Risiken, die von DEEPWOOD nachweislich nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar sind.
Veranstaltungsausfall und Stornoregel
Sollte die zu erreichende Mindestteilnehmeranzahl für eine DEEPWOOD-Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommen, so behält sich DEEPWOOD vor, diese ausfallen zu lassen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer über den Ausfall informiert. Wurden bereits Teilnahmegebühren geleistet, werden diese gänzlich zurückerstattet.
Bei der Absage einer bereits geplanten Veranstaltung durch den Auftraggeber besitzt DEEPWOOD das Recht folgende Stornokosten einzufordern: 10 oder mehr Tage (Werktage) vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme. 4. bis 9. Tag (Werktag) vor Beginn der Veranstaltung: 60% der Auftragssumme. 3. Tag (Werktag) vor Beginn der Veranstaltung oder noch kurzfristiger: 100% der Auftragssumme.
Leistungen
Über den Leistungsumfang informiert das jeweilige Angebot. Jedoch behält sich DEEPWOOD die Änderungen einzelner Leistungen bei der Veranstaltungsdurchführung vor. Variationen der im Angebot vereinbarten Leistungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von DEEPWOOD.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO und gelten, im Verhältnis mit Unternehmern ohne Mehrwertsteuer, im Verhältnis mit Privatkunden, Schulen oder Vereinen inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis spätestens zum 7. Tag vor der Veranstaltung die Zahlung der gesamten Auftragssumme auf das Konto von DEEPWOOD zu überweisen. Erst durch diesen Schritt wird das vereinbarte Vertragsverhältnis rechtskräftig. Sollte diese Zahlungsbedingung nicht eingehalten werden, besitzt DEEPWOOD sowohl das Recht den Auftrag fristlos zu kündigen, als auch eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Kosten zu fordern. Bei Angeboten, die Übernachtung und/oder Verpflegung enthalten, erkennt der Auftraggeber die AGBs des entsprechenden Betriebes an.
Unwirksame Vertragsbestimmung
Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsabwicklung zwischen den Vertragspartnern. Anderslautende Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Parteien sind selbstverständlich nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt sind.